Begrenztes Risiko · Vollständig veröffentlicht

Unsere eigene Selbstbewertung

Reglynn ist ein KI-System im Sinne der Verordnung, die es bewertet. Hier ist unsere Position, durch dieselbe Logik gelaufen, die das Produkt auf Sie anwendet.

Zuletzt aktualisiert 25. August 2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Omnibus vom Juni 2026 · Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung

Reglynn verkauft Selbstbewertungen zur KI-Verordnung. Reglynn ist selbst ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung.

Es erschien nicht vertretbar, das eine zu verkaufen, ohne das andere zu veröffentlichen. Das hier ist also unsere eigene Bewertung, durch dieselbe Logik in vier Schritten gelaufen, die das Produkt auf Kundinnen und Kunden anwendet, mit den unangenehmen Stellen darin.

Derselbe Vorbehalt, den wir auf jeden Report setzen, gilt auch hier. Das ist eine strukturierte Selbstbewertung, keine Rechtsberatung und keine Zertifizierung. Wir sind keine notifizierte Stelle. Wo wir unsicher sind, sagen wir das, statt abzurunden.

Die Zusammenfassung

FrageUnsere Antwort
Ist Reglynn ein KI-System? (Art. 3(1))Ja. Es betreibt Inferenz, um Reports und Empfehlungen zu erzeugen.
Unsere RolleAnbieter von Reglynn. Betreiber von Claude von Anthropic.
GPAI-Anbieter nach Art. 53?Nein. Nur API-Zugriff und Prompting. Keine Feinabstimmung, keine Änderung von Gewichten.
Verbotene Praktik? (Art. 5)Nein. Keine Biometrie, keine soziale Bewertung, keine Emotionserkennung.
Hochrisikobereich nach Anhang III?Nein. Begründung unten.
Transparenz nach Art. 50Ja - das ist unser Pflichtensatz.
KI-Kompetenz nach Art. 4Ja, gilt. Nachweis unten.
Bevollmächtigter nach Art. 22Nicht erforderlich. In der EU niedergelassen (Polen).
RisikoklasseBegrenztes Risiko.

Warum wir nicht hochriskant sind

Anhang III knüpft an Systeme an, die Entscheidungen über natürliche Personen treffen oder wesentlich beeinflussen - Beschäftigung, Bildung, Kredit und wesentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege, Biometrie, kritische Infrastruktur.

Reglynn bewertet das KI-System eines Unternehmens. Gegenstand ist die Software einer juristischen Person, kein Mensch. Es profiliert keine Einzelpersonen, bewertet sie nicht und regelt niemandem den Zugang zu irgendetwas. Unsere Kundschaft sind Unternehmen; die Ausgabe beschreibt deren Produkt.

Der nächstliegende Tatbestand ist Anhang III(8), der KI in der Rechtspflege und in demokratischen Prozessen erfasst. Er ist für Justizbehörden geschrieben, die Tatsachen und Recht auslegen. Wir sind keine Justizbehörde, wir beliefern keine, und unsere Ausgabe ist ausdrücklich eine Selbstbewertung, die der lesenden Person sagt, sie möge das mit einer qualifizierten Beratung prüfen. Wir sind zuversichtlich, dass uns das nicht erfasst. Wir weisen darauf hin, weil es das ist, was in unserer Position einer Grenze am nächsten kommt, und wir benennen es lieber selbst, als dass Sie es finden.

Eine Zusage, weil Einstufungen abdriften können. Reglynn wird keine natürlichen Personen bewerten. Kein Screening von Lebensläufen, keine Bewertung individueller Kompetenzen, kein Produkt, in dem ein Mensch Gegenstand der Bewertung ist. Das ist eine Produktgrenze, nicht bloß eine Momentaufnahme - würden wir sie je überschreiten, änderte sich unsere Einstufung vollständig, und wir schließen das lieber aus, als es zu verwalten.

Was wir zu Artikel 50 tun

Begrenztes Risiko heißt, die Pflicht ist Offenlegung. Hier ist jede Stelle, an der KI beteiligt ist, und was wir dazu sagen.

WoWas wir offenlegen
Unser Chat-AssistentStellt sich vor Beginn des Gesprächs als KI-Assistent vor und bestätigt auf Nachfrage stets, dass er eine KI ist. Art. 50(1).
Ihr ReportTrägt einen Block "Wie er entstanden ist", der festhält, dass er von einem KI-System aus Ihren Antworten erzeugt und vor der Auslieferung geprüft wurde.
Das BewertungsformularSagt Ihnen vor der ersten Frage, dass Ihre Antworten von einem KI-System analysiert werden.
Startseite & PreiseSagen klar, dass der Report KI-erzeugt ist, bevor Sie zahlen.
Diese InhaltsseitenMit KI-Unterstützung geschrieben und von einer Person geprüft, die die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt - die Bedingung aus Art. 50(4).
AGB & DatenschutzerklärungNennen Claude von Anthropic als Modell hinter den Reports und bestätigen, dass Ihre Antworten nie zum Training von KI-Modellen verwendet werden.

Zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte

Artikel 50(2) legt die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung dem Anbieter des generativen Systems auf - Anthropic, für die Ausgabe von Claude - und nicht uns als nachgelagertem Betreiber. Wir müssen Ihren Report nicht mit einem Wasserzeichen versehen. Wir legen seine Herkunft im Dokument trotzdem offen, denn ein Report, der im Posteingang einer Rechtsabteilung im Großkundengeschäft landet, sollte sagen, was ihn erzeugt hat.

Zu Bildmaterial

Wir veröffentlichen keine KI-erzeugten Bilder von realen Personen, Orten oder Ereignissen. Unsere Visuals sind abstrakte Markengrafiken. Sollte sich das je ändern, kennzeichnen wir sie nach Artikel 50(4).

Artikel 4 - Nachweis der KI-Kompetenz

Nachweis der KI-Kompetenz bei Reglynn. Veronika Samotii - alleinige Betreiberin; Anbieterin von Reglynn, Betreiberin von Claude von Anthropic. Schulung: Umiejętności Jutra AI 3.0 (2026). Umfang: was die Report-Engine tut, ihre Fehlermodi, wie man eine Fehleinstufung erkennt und die Grenzen dessen, was das Produkt behaupten darf. Geprüft am 3. August 2026. Fortzuschreiben, sobald jemand ins Unternehmen kommt.

Das ist die gesamte Pflicht für ein Unternehmen aus einer Person. Es lohnt sich, das klar zu sagen, denn Artikel 4 gilt weithin entweder als furchteinflößend oder als eingebildet, und er ist weder das eine noch das andere: Er ist ein datierter Nachweis darüber, wer was weiß.

Was wir falsch machen, und die Grenzen davon

Eine Selbstbewertung, die nur Stärken aufzählt, ist Marketing. Unsere hat echte Grenzen:

Warum wir das überhaupt veröffentlichen

Drei Gründe, und nur einer davon ist Compliance.

Der erste ist, dass es die Pflicht ist. Artikel 50 verlangt Offenlegung, wo KI beteiligt ist, und eine einzige Seite, die alles davon sammelt, ist die bessere Antwort als sechs verstreute Erwähnungen.

Der zweite ist, dass unser eigener Beispiel-Report Kundinnen und Kunden sagt, sie sollten eine für Nutzende sichtbare KI-Offenlegung veröffentlichen, statt sie in einer Datenschutzerklärung zu vergraben. Selbst das Gegenteil zu tun wäre nicht vertretbar, und man dürfte uns zu Recht darauf hinweisen.

Der dritte ist schlichter. Wenn Sie entscheiden, ob Sie einem Report für €59 über Ihre eigene Position zur KI-Verordnung trauen, ist das Nützlichste, was wir Ihnen zeigen können, unsere auf uns selbst angewandte Begründung - einschließlich der Stelle, an der wir den einen Tatbestand aus Anhang III markieren, der nah bei uns liegt. Sie können die Qualität des Denkens beurteilen, bevor Sie dafür zahlen.

Wenn Sie meinen, wir hätten etwas davon falsch, möchten wir das aufrichtig wissen: hello@reglynn.eu. Öffentlich bei der eigenen Bewertung korrigiert zu werden wäre peinlich und nützlich, in dieser Reihenfolge.

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Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung. Diese Seite und der Reglynn-Report sind eine strukturierte Selbsteinschätzung auf Grundlage der KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689 in der Fassung des Omnibus vom Juni 2026). Sie zeigen, wo Sie voraussichtlich stehen und was Sie mit einer qualifizierten Beraterin oder einem qualifizierten Berater prüfen sollten. Reglynn ist keine notifizierte Stelle und stellt keine Zertifikate aus.

Wie das entstanden ist. Reglynn-Reports werden von einem KI-System auf Basis von Claude von Anthropic erstellt und vor dem Versand geprüft. Reglynn ist ein KI-System mit begrenztem Risiko nach Artikel 50; wir legen den Einsatz von KI überall dort offen, wo er stattfindet, auch in unserem Chat-Assistenten. Unsere eigene Selbsteinschätzung.