E-Commerce

Die KI-Verordnung für den Onlinehandel.

Das meiste, was E-Commerce mit KI macht, ist minimales Risiko. Die Exponierung sitzt an drei engeren Stellen - und zwei davon liegen in der Filiale, nicht online.

Zuletzt aktualisiert 25. August 2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Omnibus vom Juni 2026 · Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung

Das meiste, was E-Commerce mit KI tut, ist minimales oder begrenztes Risiko. Empfehlungssysteme, Suchranking, Nachfrageprognosen, dynamische Preise auf Produkte - nichts davon ist in Anhang III genannt. Die Exposition sitzt an drei engeren Stellen, und zwei davon liegen im Ladengeschäft statt online.

Wo der Onlinehandel tatsächlich landet

SystemRisikoklasseAnmerkung
Produktempfehlungen, Suchranking, PersonalisierungMinimalKein Anhang-III-Bereich. DSGVO und DSA sind Ihre eigentlichen Schranken
Dynamische Preise auf ProdukteMinimalEin Produkt zu bepreisen heißt nicht, eine Person zu bewerten
Support-Chatbot / EinkaufsassistentBegrenztOffenlegung nach Artikel 50 - jetzt aktiv
KI-erzeugte Produktbilder oder ProdukttexteBegrenztKennzeichnung von Inhalten nach Artikel 50(2) - siehe Marketing
Buy-now-pay-later / KreditentscheidungHohes RisikoAnhang III 5(b) - Kreditwürdigkeit. Siehe Fintech
Gesichtserkennung im LadenHohes RisikoAnhang III 1 - biometrische Fernidentifizierung, soweit überhaupt zulässig
Biometrische Kategorisierung nach geschützten MerkmalenHohes RisikoAnhang III 1 - Ableiten von Alter, Geschlecht, Ethnie aus Gesichtern
Emotionserkennung bei der KundschaftBegrenzt plus OffenlegungArtikel 50(3). Bei Beschäftigten ist es nach Artikel 5 schlicht verboten
Betrugs- und Chargeback-ScoringIn der Regel nicht hochriskantAnhang III 5(b) nimmt Betrugserkennung aus - aber nur die Erkennung

Die eine Frage, die ein E-Commerce-System von minimal zu hochriskant bewegt: Wird eine Person bewertet oder ein Produkt? SKUs zu ranken ist unproblematisch. Die Kreditwürdigkeit der einkaufenden Person zu bewerten oder Merkmale aus ihrem Gesicht abzuleiten, ist es nicht.

Die BNPL-Falle

Viele Händler haben Ratenzahlung eingeführt, ohne sich je als Kreditgeber zu verstehen. Wenn Ihre Plattform - oder ein Modell, das Sie betreiben - entscheidet oder wesentlich beeinflusst, ob einer Kundin Kredit angeboten wird, ist das Anhang III Nummer 5(b), der ausdrücklich genannte Hochrisikofall. Er profiliert Einzelpersonen, also ist Artikel 6(3) verschlossen.

Wo der Anbieter ein Dritter wie Klarna ist, ist die Kreditentscheidung in der Regel dessen Sache und Sie sind Betreiber. Wo Sie Kundinnen und Kunden selbst bewerten, bevor Sie sie weiterreichen, schauen Sie genau hin - "beeinflusst die Entscheidung wesentlich" zählt als Entscheiden.

Im Laden sitzt das eigentliche Risiko

Emotionserkennung bei Beschäftigten ist verboten, nicht reguliert. Artikel 5 untersagt das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz vollständig. Retail-Analytics-Pakete bündeln bisweilen ein Scoring zu "Mitarbeiterengagement" oder "Servicequalität" aus Kamerabildern - das ist die Funktion, die heute abgeschaltet gehört.

Demografische Ableitung aus Kameras - das Schätzen von Alter, Geschlecht oder Ethnie einer einkaufenden Person - ist biometrische Kategorisierung nach Anhang III Nummer 1, und soweit sie sensible oder geschützte Merkmale berührt, ist sie unter Umständen überhaupt nicht zulässig. Anbieter verkaufen das als "Audience Analytics"; das Etikett ändert die Einstufung nicht.

Besucherzählung ohne Identifizierung ist im Regelfall unproblematisch. Körper zu zählen heißt nicht, Menschen zu identifizieren.

Was jeder Händler heute schuldet

Die KI-Verordnung legt sich hier über DSA, DSGVO und Verbraucherrecht, statt sie zu ersetzen. Ein Empfehlungssystem kann nach der KI-Verordnung minimales Risiko sein und trotzdem DSA-Transparenzpflichten tragen, wenn Sie eine sehr große Plattform sind. Reglynn-Reports weisen die Überschneidungen aus, statt jedes Regime als eigenes Projekt zu behandeln.

Produkte ranken oder Menschen bewerten?

Diese eine Frage entscheidet Ihre Risikoklasse. Der kostenlose Check klärt sie je Funktion.

Kostenlosen Check starten

Keine Karte, kein Konto. Vollständiger Gap-Report ab 59 €. Einen echten Report ansehen (auf Englisch).

Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung. Diese Seite und der Reglynn-Report sind eine strukturierte Selbsteinschätzung auf Grundlage der KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689 in der Fassung des Omnibus vom Juni 2026). Sie zeigen, wo Sie voraussichtlich stehen und was Sie mit einer qualifizierten Beraterin oder einem qualifizierten Berater prüfen sollten. Reglynn ist keine notifizierte Stelle und stellt keine Zertifikate aus.

Wie das entstanden ist. Reglynn-Reports werden von einem KI-System auf Basis von Claude von Anthropic erstellt und vor dem Versand geprüft. Reglynn ist ein KI-System mit begrenztem Risiko nach Artikel 50; wir legen den Einsatz von KI überall dort offen, wo er stattfindet, auch in unserem Chat-Assistenten. Unsere eigene Selbsteinschätzung.